Social-Media-Sucht: Meta und Google werden erstmals verurteilt
Mit acht Jahren auf Youtube, mit elf auf Snapchat, kurz darauf depressiv und essgestört: Eine Jugendliche gibt Social Media die Schuld an ihren Leiden. Die wichtigsten Antworten zur Klagewelle und Urteile, die das Internet verändern könnte.
Aktualisiert

Mark Zuckerberg nach seinem Auftritt vor Gericht.
Mike Blake / Reuters
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- Die Tech-Firmen Meta und Google sind am Mittwoch (25. März) in zwei verschiedenen Prozessen in den USA zu Strafen verurteilt worden. In beiden Fällen ging es um das Suchtpotenzial ihrer sozialen Netzwerke. So erhielt der Facebook-Konzern Meta eine Geldstrafe von 375 Millionen Dollar, weil das Unternehmen nach Überzeugung eines Gerichts in Santa Fe wider besseres Wissen nicht genug für den Schutz junger Nutzer getan hatte. Meta habe damit gegen zwei Gesetze zum Verbraucherschutz des Gliedstaates New Mexico verstossen. Meta kündigte Berufung gegen das Urteil an. In einem zweiten Verfahren in Los Angeles verurteilte eine Jury die Unternehmen Google und Meta zu einem Schadenersatz von insgesamt 3 Millionen Dollar. Eine 20-jährige Frau hatte gegen sie geklagt. Snapchat und TikTok hatten sich im gleichen Fall schon vor dem Prozess mit der Klägerin geeinigt.
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Worum geht es in den Prozessen?
Die Angestellten von Instagram hätten einst das Ziel verfolgt, dass Nutzer möglichst viel Zeit auf der Plattform verbrächten. Von diesen Praktiken sei man aber abgerückt. Das sagte Mark Zuckerberg, der CEO von Meta, im Februar 2026 unter Eid aus.
Es war einer der prominentesten Auftritte in einem Gerichtsprozess, der Ende Januar begann. Es war der erste in einer Serie von Prozessen, die in die Tech-Geschichte eingehen könnten. Auf der einen Seite stehen die Firmen hinter Instagram, Youtube, Tiktok und Snapchat. Auf der anderen Seite stehen Einzelpersonen, Schulbezirke, Staatsanwälte von Gliedstaaten. Sie wollen beweisen, dass soziale Plattformen bewusst Jugendlichen schaden – und verlangen Schadenersatz von den Firmen dahinter.
Für Zuckerberg war es das erste Mal, dass er sich Geschworenen stellen musste. Der Anwalt der Klägerin konfrontierte ihn laut Berichten von Nachrichtenagenturen mit internen Dokumenten, die zeigen, dass Instagram die Nutzungszeiten erhöhen wollte. Zuckerberg hatte 2021 vor dem amerikanischen Kongress ausgesagt, dass es kein solches Ziel gebe. Auch zu der Durchsetzung von Altersgrenzen präsentierte der Anwalt brisante interne Dokumente. Etwa eine E-Mail des ehemaligen Kommunikationschefs von Meta Nick Clegg, in der dieser Zuckerberg und anderen Führungskräften schrieb, die Altersgrenzen seien «nicht durchgesetzt (nicht durchsetzbar?)». Und: Der Konzern könne nicht behaupten, man «tue alles, was man könne».
Welche Prozesse finden statt?
Im Prozess, in dem Mark Zuckerberg auftrat, verklagte eine Jugendliche Google und Meta. In den Akten stand sie mit ihren Initialen K. G. M., im Herbst war sie 19 Jahre alt. Ihre Kindheit und Jugend war von sozialen Plattformen geprägt. Laut der Klageschrift, die der NZZ vorliegt, war sie ab 10 Jahren in sozialen Netzwerken aktiv. Ihre Mutter habe versucht, es zu verhindern, aber die Kontrolltechnologien hätten versagt. Laut «New York Times» hatte sie mit 8 ihr erstes Nutzerkonto bei Youtube, war mit 9 bei Instagram, mit 10 bei Musical.ly, dem Vorgänger von Tiktok, mit 11 bei Snapchat.
Nach eigenen Angaben in der Klageschrift wurde sie süchtig nach den Plattformen, weil Funktionen wie ständige Benachrichtigungen, das automatische Abspielen von Videos, von Algorithmen kuratierte Feeds und endloses Scrollen sie am Handy hielten. Laut ihrer Videoaussage, die im Oktober vor Gericht abgespielt wurde, hat sie über fünfzig sexuell explizite Fotos von Fremden geschickt bekommen und ist Videos ausgesetzt gewesen, die gestörtes Essverhalten anpriesen. K. G. M. erkrankte an einer Depression, Angstzuständen, Essstörungen, hatte Selbstmordgedanken. Die junge Frau warf den Plattformen vor, dass sie ihr enormen körperlichen Schaden zugefügt hätten, und klagte auf Schadensersatz. Das Gericht in Los Angeles sprach Ende März 2026 einen Schadenersatz von 3 Millionen Dollar zu, den Meta und Google zu unterschiedlichen Teilen entrichten sollen.
Eine Gerichtszeichnung zeigt Mark Zuckerberg und Vorwürfe gegen Meta: das interne Ziel, Nutzer länger auf Plattformen zu halten und die mangelhafte Umsetzung von Altersgrenzen.
Mona Edwards / REUTERS
Der Fall von K. G. M. ist einer von insgesamt neun «bellwether trials» in Los Angeles. Bellwether heisst übersetzt Leithammel. So nennt man Fälle, die ein Problem aus Sicht der Klägeranwälte besonders eindrücklich zeigen. Es geht darum, neue Argumentationen vor Gericht vorzutragen und die Reaktionen darauf zu sehen. Der Ausgang dieser Verfahren ist nicht bindend für die anderen Prozesse, aber er beeinflusst die Chancen der anderen Klagen – und damit indirekt auch die Möglichkeiten von aussergerichtlichen Einigungen.
Darüber hinaus haben auch Schulbezirke und Gliedstaaten Klage eingereicht mit dem Vorwurf, sie trügen enormen finanziellen Schaden durch die Social-Media-Sucht ihrer Schüler. Diese Sammelprozesse beginnen im Juni, sie decken Tausende Klagen ab. Sie alle werfen den Tech-Konzernen vor, sie hätten ihre Produkte mit Absicht so gestaltet, dass sie Millionen von amerikanischen Teenagern abhängig machten.
Insgesamt kommen auf Instagram, Youtube, Snapchat und Tiktok allein in Kalifornien 3000 Klagen zu sowie nochmals 2000 landesweit vor Bundesgerichten.
Was ist das Neue an den jetzigen Gerichtsverfahren?
Frühere Rechtsstreite gegen Tech-Konzerne drehten sich oft um die Hassrede auf ihren Plattformen. Die jetzigen Kläger argumentieren anders – sie nehmen die Plattformen selbst ins Visier. Die Tech-Konzerne machten junge Menschen bewusst abhängig und hätten die Kläger so psychisch, körperlich und finanziell geschädigt.
Damit fällt auch die bisherige Strategie der Konzerne weg, mit der sie sich seit Jahren gegen Vorwürfe verteidigen – nämlich auf die verfassungsrechtlich geschützte Redefreiheit zu verweisen und darauf, dass sie als Plattformen nicht dafür verantwortlich seien, wenn Leute dort schädliche Dinge schrieben. Nun aber geht es um die Produkte selbst, deren Design und Algorithmen.
Viele Beobachter sehen in der jetzigen Klagewelle Parallelen zu den Klagen gegen die Tabakindustrie. Ab den neunziger Jahren schafften es Kläger, zu beweisen, dass Tabakfirmen wissentlich ohne genügende Warnungen schädliche Produkte verkauften. Diese Prozesse haben den gesellschaftlichen Umgang mit Zigaretten nachhaltig verändert – und den Blick der Gesellschaft auf die Konzerne dahinter.
Wie standen die Chancen der Kläger?
Die klagenden Parteien müssten im Lauf der Prozesse nachweisen, dass die Firmen absichtlich und wider besseres Wissen ihre Produkte so gestaltet haben, dass sie abhängig machen. Und sie müssten beweisen, dass dies den Klagenden tatsächlich kausal Schaden zugefügt hat. Das war und ist ein schwieriges Unterfangen.
Die Kläger verfügten gemäss eigenen Angaben jedoch über Hunderttausende Seiten von internen Dokumenten der Tech-Konzerne, die nachweisen sollen, dass sie von der Gefahr wussten und gewarnt wurden, aber diese Warnungen bewusst ignorierten.
Im Fall von Meta beispielsweise zeigen offenbar Unterlagen von 2018 und 2019, dass man erwogen hatte, sogenannte Beauty-Filter auf Instagram zu verbieten, weil sie gemäss internen Untersuchungen dem Selbstbild junger Frauen schadeten. Eine Topmanagerin wandte sich persönlich an den CEO Mark Zuckerberg und berichtete ihm, wie solche Filter dem Selbstwertgefühl ihrer Tochter schadeten. Doch Untersuchungen zeigten, dass solche Funktionen auch das Engagement erhöhten – und Zuckerberg entschied 2020, nach einer Pause die Beauty-Filter wieder einzuführen. Ausserdem verglichen Angestellte Instagram mit Slot-Maschinen und Drogen.
Auch von Tiktok, Snapchat und der Youtube-Mutter Alphabet sind bereits brisante interne Dokumente veröffentlicht worden. Sie zeigen unter anderem, dass Angestellten von Tiktok und Snapchat klar war, dass viele Kinder unter 13 die App nutzen.
Wie verteidigen sich die Tech-Konzerne?
Erstens berufen sich die Tech-Konzerne, wie bereits in vielen vorherigen Verfahren, auf die sogenannte «Section 230» – einen Abschnitt des amerikanischen Kommunikationsgesetzes aus dem Jahr 1996. Er besagt, dass Plattformen nicht für das haften, was Leute dort veröffentlichen. Im Fall der Klägerin K. G. M. wären solche problematischen Inhalte etwa die Glorifizierung von Essstörungen oder die anzüglichen Bilder, die sie über die Plattformen erreicht haben.
Diese Strategie ist in Teilen gescheitert, indem die zuständige Richterin der Klage stattgegeben hat. Die Tech-Konzerne hatten versucht, ein Verfahren mit Verweis auf «Section 230» im Keim zu ersticken – das ist nicht gelungen.
Zudem zweifelten die Verteidiger an, dass der psychische Schaden der Jugendlichen wirklich von sozialen Plattformen herrührt. Die Kausalität ist ja um einiges komplexer als bei Tabakprodukten.
Meta gab sich in einer öffentlichen Stellungnahme vor dem Prozessbeginn selbstbewusst: «Der CEO Mark Zuckerberg und Instagrams Chef Adam Mosseri werden vor Gericht als Zeugen erscheinen.»
Die Fälle wurden von Geschworenen entschieden, was gemeinhin als Vorteil für die Kläger gilt. Denn dass Teenager Social Media wie Süchtige konsumieren, beschäftigt sehr viele Menschen.

